4. Juli 2008
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Banken haften für unvorsichtige Kunden
Nach einem noch nicht veröffentlichen Gerichtsuteil des Amtsgerichts Wiesloch (Az.: 4 C 57/08) haften ab sofort die Banken für einen Phishing Angriff bei Kunden. Dies zwar nur solange der Angriff auf einem Rechner mit "durchschnittlichen Sorgfaltsanforderungen" besitzt. Fragt sich zwar was das genau sein soll?!
